Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:
§ 4 der Geschäftsordnung wird um einen Absatz 5 ergänzt:
(5) Der Bericht des Landrates wird den Abgeordneten spätestens zwei Tage vor der Kreistagssitzung schriftlich über das Kreistagsbüro zugesendet (Mail oder Einstellen ins Session-System). Nachfragen zu diesem Bericht sowie eventuelle tagesaktuell ergänzende Informationen des Landrates werden unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen aus dem Kreistag“ gestellt beziehungsweise beantwortet.

§ 9 der Geschäftsordnung wird wie folgt ergänzt:
„Anträge und Änderungsanträge der Fraktionen“
(1) Unter den in § 4 Absatz 1 dieser Geschäftsordnung genannten Voraussetzungen können einzelne Fraktionen sowie mindestens ein Zehntel der Mitglieder des Kreistages ebenfalls Anträge einbringen.
(2) Änderungsanträge zu bestehenden Beschlussvorlagen der Verwaltung, der Fraktionen oder von mindestens einem Zehntel der Mitglieder des Kreistages können von jedem Mitglied des Kreistages sowie von Fraktionen nach Eröffnung der Aussprache über den Beratungsgegenstand gestellt werden. Der Antrag muss den Anforderungen des § 4 Absatz 2 dieser Geschäftsordnung genügen. Das vorsitzende Kreistagsmitglied entscheidet, ob ein mündlich vorgetragener Änderungsantrag vor der Abstimmung schriftlich vorzulegen ist.
(3) Bei inhaltlichen, rechtlichen, finanziellen oder anderweitigen Bedenken seitens der Verwaltung gegen Fraktionsanträge ist der Landrat aufgefordert, diese Bedenken schriftlich und unter Benennung der aus seiner Sicht bedenklichen Aspekte der antragstellenden Fraktion spätestens eine Woche vor der Kreistagssitzung mitzuteilen. Der Landrat kann dies auf seine Dezernenten oder Beigeordneten übertragen.

§ 12 Absatz 11 wird wie folgt geändert:
Die Redezeit des Antragstellers beträgt maximal fünf Minuten. Die Redezeit der Fraktionen für Stellungnahme und Debatte beträgt insgesamt maximal sieben Minuten, davon maximal fünf Minuten für die Stellungnahme. Für fraktionslose Kreistagsabgeordnete ist die Redezeit auf drei Minuten begrenzt. Das vorsitzende Kreistagsmitglied kann in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Fraktionen für einzelne besonders beratungsbedürftige Tagesordnungspunkte (zum Beispiel bei Satzungs- oder Haushaltsberatungen) eine höhere Redezeit vorschlagen.

Begründung:
Die Änderungsvorschläge zur Geschäftsordnung greifen das Bedürfnis aus der Mitte des Kreistages auf, die Sitzungen zu beschleunigen, wo möglich zu verkürzen und die Sitzungsqualität zu erhöhen, ohne dabei die politische Diskussion unzulässig zu beschneiden. Bei Umsetzung dieser Änderungen wird die Tagesordnung schneller abgearbeitet, Folgesitzungen werden deutlich seltener notwendig sein. Die Änderungsvorschläge setzen nämlich an den Punkten an, für die in der Vergangenheit während der Kreistagssitzungen besonders viel Zeit aufgewendet werden musste.

Der Bericht des Landrates wird durch Entkopplung von der Kreistagssitzung aufgewertet und erhält mehr Aufmerksamkeit bei den Abgeordneten, für die er ja gemacht wird. Der Vorabversand ermöglicht den Abgeordneten eine sorgfältigere Vorbereitung. Gleichzeitig wird mit dieser Praxis die in den meisten Kommunen gängige Praxis übernommen, die erfahrungsgemäß zu hoher Zeitersparnis führt.

Während bisher Fraktionsanträge – anders als Anträge der Verwaltung und Änderungsanträge – nicht behandelt wurden, schließt der neue § 9 diese Regelungslücke und konkretisiert sie.

Mit Einfügung eines dritten Absatzes wird die Vorabinformation der antragstellenden Fraktion bei inhaltlichen, rechtlichen, finanziellen oder anderweitigen Bedenken der Verwaltung eingeführt. Diese Vorinformation ermöglicht es der antragstellenden Fraktionen, auf die Bedenken der Verwaltung frühzeitig einzugehen, den eigenen Antrag eventuell zu schärfen oder von der Tagesordnung zu nehmen, ohne dass die Fraktion erst im Kreistag von den Bedenken der Verwaltung überrascht wird. Rechtliche, fachliche oder inhaltliche Diskussionen, die teilweise sehr zeitraubend waren, sind damit vorab bekannt und können vorgelagert zwischen Fraktion und Verwaltung oder spätestens im Kreisausschuss ausgeräumt werden. Mit dieser Praxis folgt der Landkreis unter anderem dem Beispiel der Stadt Hennigsdorf: Dort nimmt die Verwaltung zu jeder Beschlussvorlage der Fraktionen verbindlich Stellung, so dass alle rechtzeitig wissen, woran sie sind.

Die Neufestlegung der Redezeiten in § 12 Absatz 11 reduziert die maximale Redezeit pro Tagesordnungspunkt rechnerisch um sechs Minuten oder rund zehn Prozent. Eine Reduzierung der Redezeit war zuletzt vor allem von Vertretern der größeren Kreistagsfraktionen in den Medien ins Gespräch gebracht worden. Diese Idee wird aufgegriffen und mit der Festlegung einheitlicher Redezeiten verknüpft, die der Chancengleichheit aller Fraktionen Rechnung trägt.

Tatsächlich ist es bei komplexen Themen oder kontroversen Debatten nicht immer möglich, alle Argumente in nur fünf Minuten komplett ausführen. Eine Begrenzung auf sieben Minuten, davon maximal fünf Minuten für die Stellungnahme, verbunden mit der Möglichkeit der Aufstockung bei besonders wichtigen Themen, erscheint daher angemessen.

Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre belegen, dass weniger die Fraktionsstatements als vielmehr ausufernde Diskussionen im Anschluss daran viel Zeit gekostet haben. Diese Diskussionen haben häufig wenig Mehrwert hervorgebracht, weswegen ein gut vorbereitetes, fundiertes Fraktionsstatement im Regelfalle ausreichen sollte, um die politische Position der jeweiligen Fraktion deutlich zu machen, ohne dass es zu vielfältigen Bekräftigungen kommen muss.

Unsere Fraktion bekennt sich dazu, dass Diskussionen auch künftig leidenschaftlich und kontrovers im Kreistag geführt werden müssen. Einzelne in den Medien geäußerte Ideen wie eine Begrenzung der Fraktionsanträge lehnen wir daher ab.

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Auswirkungen auf das Klima:
keine